Haus & Grund Speyer lehnt die geplante Zweckentfremdungssatzung strikt ab

Die Stadt Speyer plant aktuell eine Zweckentfremdungssatzung. Haus & Grund Speyer wurde um eine Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten. In einem Schreiben an die Bauverwaltung erläutert der Vorsitzende Rechtsanwalt Ralf Hummel, warum er eine solche Satzung strikt ablehnt.

Panorama SpeyerFoto: Walter Hoinka / wikicommons

Vom 1. Vorsitzenden RA Ralf Hummel

Der Verein Haus & Grund Speyer e.V. vertritt als unabhängige Interessenvertretung mehr als 3.100 private Haus- und Grundstückseigentümer. Auf Rheinland-Pfalz bezogen stellen private Vermieter mehr als zwei Drittel aller Mietwohnungen zur Verfügung und sind somit ein zentraler Stabilisator für den Wohnungsmarkt. Gleiches gilt auch für den Wohnungsmarkt in der Stadt Speyer.

Bodenständiges Verhalten privater Vemieter

Wir lehnen einen Eingriff in das private Eigentum durch die geplante Zweckentfremdungssatzung entschieden ab und fordern die Stadt Speyer auf, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Das private Immobilieneigentum und damit die Haus & Grund Mitglieder haben eine enorme Bedeutung für den Wohnungsmarkt. Die Vereinsmitglieder tragen durch ihr bodenständiges Verhalten bei Investitionen in Neubau und Bestand sowie bei der regelmäßig besonders „sozialen“ Vermietung von Wohnraum essentiell zu einem funktionierenden Wohnungsmarkt bei.

Jegliche neue gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelung muss unseres Erachtens daher auch stets berücksichtigen, welche Auswirkungen diese auf das Investitions- und Vermietungsverhalten der privaten Immobilieneigentümer hat.

Der Satzungsentwurf soll es der Stadt Speyer ermöglichen, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten. Nur aufgrund des Umstandes, dass in Einzelfällen die Nachfrage nach bestimmten Wohnungen stark angestiegen ist, rechtfertigt das noch keinen staatlichen Eingriff im Sinne eines Zweckentfremdungsverbots.

Verwaltung geht selbst von nur 90 Wohnungen aus

In diesem Zusammenhang bedarf es auch einiger konkreterAusführungen zum Thema „Vermietung über Airbnb“. Laut eigener Aussage der Stadtverwaltung Speyer liegt bislang keine konkrete statistische Erfassung der Zweckentfremdung von Wohnraum vor bzw. „ist schwer zu beziffern“. Lediglich sei festzustellen, dass die Anzahl der Ferienwohnungen laut einem Bericht der Bauabteilung der Stadt Speyer extrem zugenommen habe. Nach aktueller Auskunft der Stadtplanungsabteilung gäbe es in Speyer ca. 90 Ferienwohnungen, die sich angabegemäß mehrheitlich im Zentrum bzw. der Altstadt befanden.

Haus & Grund Rheinland-Pfalz e.V. hat in seiner Stellungnahme an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz vom 27.11.2019 im Rahmen der Anhörung des am 11.02.2020 erlassenen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) – völlig zutreffend – da-rauf hingewiesen, dass nachvollziehbare Gründe für einen entsprechenden gesetzlichen Regelungsbedarf nicht ersichtlich sind.

So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln in einer Studie eindeutig festgestellt, dass für den Wohnungsmarkt Airbnb zumindest kein flächendeckendes Problem darstellt. Selbst in den Hochburgen mit knappem Wohnraum (von denen sich jedoch keine Stadt in Rheinland-Pfalz befindet) wurden Anfang 2017 nur 0,2 bis 0,6 Prozent aller Wohnungen und Häuser über Airbnb vermietet. Eine Reglementierung ist daher völlig überflüssig, da der Druck auf den Wohnungsmarkt durch Airbnb viel kleiner als von vielen angenommen ist. Im Übrigen handelt es sich bei den Unterkünften, die über Airbnb angeboten werden, größtenteils nicht um komplette Wohnungen, sondern nur um einzelne Zimmer. Die Effizienz einer solchen Satzung erscheint mithin äußerst fraglich.

Mehr Bürokratie ohne ersichtlichen Nutzen

Es würde aus unserer Sicht nur ein mehr an Bürokratie geschaffen werden, letztlich aber kein ersichtlicher Nutzen für den konkreten Wohnungsmarkt in Speyer erreicht werden können. Zur Umsetzung effizienter Kontrollmaßnahmen wäre ein Stab an neuen Mitarbeitern und damit Mehrausgaben im Personalhaushalt erforderlich. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Maßnahme. Viel sinnvoller dagegen wäre es, diese Mittel für die Aufstockung des Personals in der Bauabteilung der Stadt Speyer einzusetzen, um die Genehmigungszeiten für Bauanträge zu verkürzen. Ebenso sollten Gelder besser für Personal zur Überprüfung von Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau oder zur Betreuung und Intensivierung des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt werden.

Schlussendlich ist die Verfolgung von Zweckentfremdungen ein schwerwiegender Eingriff in die Verfügungsbefugnis des Eigentums. Wir sprechen uns daher eindeutig dafür aus, den vorliegenden Satzungsentwurf nicht umzusetzen.

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